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09.05.2019

IPAF erwirkt einstweilige Verfügung

Rechtsstreit & Rauswurf: Die International Powered Access Federation IPAF hat eine einstweilige Verfügung gegenüber einem ehemaligen Mitgliedsunternehmen erwirkt, das versucht hatte, das zertifizierte Schulungsprogramm des Verbands zu kopieren und als sein eigenes auszugeben.

Die einstweilige Verfügung richtet sich an die Firma Capital Equipment Services (CESL) aus Chennai, Indien, da sie versucht hatte, die Schulungsmaterialien von IPAF als ihre eigene Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen auszugeben und zu verbreiten.

Der oberste Gerichtshof von Madras ordnete an, dass CESL sowie der indische Verband Aerial Platform Association of India (APAOI) mit Sitz in Mumbai, der ebenfalls in der einstweiligen Verfügung genannt wurde, die Verwendung wie auch Verteilung der besagten Schulungsmaterialien zu unterlassen haben.

Tim Whiteman, CEO & Geschäftsführer von IPAF, sagt dazu: „Wir begrüßen diese einstweilige Verfügung zum Schutz der harten Arbeit und Kooperation der IPAF-Mitglieder auf der ganzen Welt. Wir sind darüber erfreut, dass die indische Justiz maßgeblich zugunsten von IPAF entschieden hat.“

Weiter führt Whiteman aus: „Die Schulungen von IPAF werden im Interesse der Branche erstellt und geteilt. Unsere Mitglieder sind weiterhin daran beteiligt, das Schulungsmaterial von IPAF zu verbessern und auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Branche sicher bleibt. Seien Sie versichert, dass wir jeden Versuch, Ihre harte Arbeit abzuwerten oder zu stehlen, rigoros abwehren werden, wo auch immer auf der Welt solche Versuche unternommen werden.“
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IPAF-Schulungsunterlagen


Denn Voraussetzung sei Folgendes: „Die Verwendung des akkreditierten Schulungsprogramms von IPAF steht allen Mitgliedern offen, die die betreffenden strengen Qualitätsstandards erfüllen. Sie steht ausschließlich den Mitgliedern von IPAF zur Verfügung; diese müssen unseren Verhaltenskodex einhalten. Das betreffende Mitglied ist in diesem Fall ausgeschlossen worden.“

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