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10.07.2014

Ratzedicht bei Tagung? Arbeitsunfall!

Der ein oder andere kennt vielleicht die Situation: Man ist auf einer Konferenz, einer Tagung oder einer anderen beruflichen Veranstaltung, und es wird Alkohol ausgeschenkt. Wenn man nicht aufpasst, werden es ratzfatz ein paar Gläser, und der Pegel steigt und steigt. Wer sich da volllaufen lässt und sich dann verletzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Dies hat zumindest das Sozialgericht Heilbronn so entschieden.
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Bierchen unter Kollegen – dies kann zum Arbeitsunfall führen


Geklagt hatte ein 58-jähriger Betriebsrat, der bei einem großen Konzern in der Stuttgarter Gegend angestellt ist. Bei einer mehrtägigen Betriebsratsversammlung im Jahr 2010 stürzte der Mann nachts mit zwei Promille im Blut die Treppe hinunter. Dabei verletzte er sich im Kopf- und Lungenbereich; bewusstlos wurde er in die Notaufnahme eingeliefert. Anschließend war er über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Doch die zuständige Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) wollte dies nicht als Arbeitsunfall anerkennen.

Der Kläger machte geltend, dass auch beim abendlichen Bierchen mit den Kollegen häufig noch über Berufliches gesprochen wird. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht nun an: Es verdonnerte die BG ETEM dazu, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen.

Prost.

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