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29.12.2011

Tragischer Sturz

Einen tödlichen Unfall durch einen Sturz aus einer Arbeitsbühne hat die Landesdirektion Dresden untersucht. Dabei stürzte das 34-jährige Opfer aus etwa zehn Metern Höhe aus dem Korb einer Arbeitsbühne.

Das Opfer erlitt auf dem Korb einen epileptischen Anfall. „Außerdem war die Schutzstange hochgeklappt“, sagte ein Direktions-Sprecher. Der Mann trug zudem keinen Sicherheitsgurt. Durch den Anfall könne der Claußnitzer zu Boden gerissen und durch die Einstiegsstelle in die Tiefe gestürzt sein, so der Sprecher der Direktion weitrer. Ein Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden. Da das Opfer der Firmeninhaber selbst sei, werde wegen Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen nicht weiter ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz untersucht den Arbeitsunfall weiter. „Die Ermittlungen laufen noch. Gegenwärtig gibt es keine Anhaltspunkte für eine Straftat“, sagte in diesem Zusammenhang der ermittelnde Staatsanwalt. Es müsse aufgeklärt werden, ob der Unfall selbst verschuldet oder seine Ursache medizinisch begründet sei.

Den Unfall-Hergang untersucht auch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft.
Bei gefährlichen Baumarbeiten gebe es laut BG besondere Vorschriftsmaßnahmen für Unternehmer und Mitarbeiter. So werde jetzt in diesem Gartenfachbetrieb geprüft, ob regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt, eine Fort- und Weiterbildung zur Baumpflege erfolgte und ähnliche Kriterien eingehalten wurden. Aber auch die Schutzvorkehrungen seien zu untersuchen, zum Beispiel Kopf- und Gesichtsschutz müsse getragen werden. Klar geregelt sei seitens der BG auch, wie Hubarbeitsbühnen aufgestellt werden müssen.

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