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07.06.2011

Mateco PlatformCard nach BG zertifiziert

Neben der Vermietung von Arbeitsbühnen bietet die Mateco AG, mit Hauptsitz in Stuttgart, zu ihren international zertifizierten Bediener-Schulungen nach ISO 18878:2004 jetzt ganz neu Bediener-Schulungen für Hubarbeitsbühnen nach dem neu erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG/GUV-G 966 an.

Die Mateco AG offeriert ihren Kunden nicht nur die Vermietung von Arbeitsbühnen, sondern auch Schulungskonzepte für deren Mitarbeiter, die dem Inhalt der international gültigen Norm ISO 18878:2004 sowie dem neu erlassenen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG/GUV-G 966 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, welcher die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen regelt, nachweisbar Rechnung tragen.

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Mateco PlatformCard – Schulung der Bediener von Hubarbeitsbühnen gemäß BGG/GUV-G 966


Der Germanische Lloyd Certification in Hamburg bestätigte der mateco AG nun, dass die PlatformCard-Schulung nicht nur den Vorschriften der ISO 18878:2004, sondern jetzt auch dem BG-Grundsatz BGG/GUV-G 966 entspricht.

„Damit haben wir einen weiteren Meilenstein beim Thema Sicherheit für die Mitarbeiter unserer Kunden erreicht“, wird seitens des Unternehmens verlautbart und führt fort: „Schließlich entstehen nahezu 80% der Unfälle mit Arbeitsbühnen durch persönliches Fehlverhalten des Bedieners, wie mangelnde Fachkunde, Unkenntnis oder Leichtsinn. Wer Risiken kennt, kann nicht nur Arbeitsunfälle vermeiden, sondern wird Arbeitsbühnen auch effizienter einsetzen – ein wichtiger Nutzen für unsere Partner.“

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Häufige Ursache für Unfälle mit Hubarbeitsbühnen: Eine mangelhafte Abstützung


Voraussetzung für Sicherheit sind qualifizierte Bediener von Arbeitsbühnen. Genau diese Qualifikation wird mit der Mateco-Schulung „PlatformCard“ erzielt. In der Schulung wird neben theoretischem Fachwissen auch das praktische Know-how rund um die Arbeitsbühne vermittelt.

Darüber hinaus erfüllen die Mateco-Seminare die Forderung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 und der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV nach einer Sicherheits-unterweisung im Bereich Arbeitsbühnen. Der sachgerechte Umgang mit Arbeitsbühnen nach den Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 Kapitel 2.10 ist Hauptbestandteil der Schulungen.

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