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25.10.2018

Deutz siegt vor Gericht

Durchschlagender Erfolg für Deutz im Eilrechtsschutz: Das Landgericht Saarbrücken verpflichtet den Zulieferer Neue Halberg Guss zur sofortigen Wiederaufnahme der Belieferung des Kölner Motorenherstellers.

Das Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch auf Antrag der Deutz AG im Eilrechtsschutz entschieden, dass die Neue Halberg Guss GmbH (NHG) die vertragsgemäße Belieferung der Deutz AG mit Gussteilen mit sofortiger Wirkung wiederaufzunehmen hat. Die in Form einer sogenannten Leistungsverfügung ergangene Entscheidung bringt der Deutz AG Versorgungssicherheit hinsichtlich der Zulieferung von Kurbelgehäusen und Zylinderköpfen. Die Verfügung gilt zunächst bis zum Jahresende.

NHG hatte Deutz zufolge mit erheblichen Preiserhöhungen, millionenschweren Einmalzahlungen und festen Abnahmeverpflichtungen gedroht und die Belieferung davon abhängig gemacht. Entgegen der ausgehandelten Verträge wohlgemerkt. Sollte es künftig nötig sein, wird Deutz auch weiterhin alle rechtlichen Mittel nutzen, um die zuverlässige Versorgung sicherzustellen, so das Unternehmen.

„Der Wahnsinn hat ein Ende – NHG muss endlich seiner Verpflichtung nachkommen. Das ist ein Durchbruch für die Deutz AG und unsere Kunden“, begrüßt Vorstandschef Frank Hiller die Entscheidung. „Wir haben Planungssicherheit – das ist das Wichtigste. Die Entscheidung des Landgerichts bestärkt uns in unserer Haltung, dass Verträge einzuhalten sind und Zulieferer in einer globalisierten Welt einer besonderen Verantwortung nachkommen müssen.“


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