Kranführer zu Geldstrafe verurteilt
15. April 2014 | Kommentare (0)

Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den 48-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu dem entsprechenden Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass dem Unfall ein Bedienfehler des Kranführers zugrundeliegt. Der Mann habe zu wenig Gegengewicht angebracht. Die Version des Bedienfehlers hatte bereits das Vermietunternehmen Scholpp vertreten, aus deren Flotte der 4-Achs-Mobilkran stammte. Allerdings kann der Kranfahrer, selbst schwer betroffen, sich noch juristisch gegen den Strafbefehl wehren.
