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18.06.2013

Wilbert nutzt neues Schutzschirmverfahren

Das deutsche Insolvenzrecht wurde im vergangenen Jahr mit dem Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen erheblich geändert. Damit werden in das deutsche Recht Regelungen eingeführt, die einen besseren Schutz vor Gläubigern bietet, angelehnt an das angelsächsische Recht.

Dieser Schutz wurde nun auch für die Kranvermietung aus dem Hause Wilbert gestellt, deren Geschäfte weiterhin gut laufen, werden Insolvenzverwalter Martin Lambrecht von der Düsseldorfer Kanzlei Leonhardt und Geschäftsführer Franz-Rudolf Wilbert in verschiedenen Mitteilungen zitiert. Durch das Schutzschirmverfahren könne die finanzielle Mithaftung des Kranvermieters für die insolvente Kranbausparte aufgehoben werden, erläuterte ein Unternehmenssprecher gegenüber Medien. Der Grund für diesen Schritt liege bei den Gläubigern, die eine nachhaltige Sanierung der Unternehmensgruppe verhinderten.

Dank dem Schutzschirmverfahren wollen Lambrecht und Wilbert unter anderem erreichen, dass eine Einigung bei den Gläubigern schneller erzielt wird. Das neue Recht sieht vor, dass der Schuldner einen Vollstreckungsschutz von bis zu drei Monaten erhält. In dieser Zeit kann der Schuldner ein Sanierungskonzept erarbeiten.

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