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12.09.2012

„So ein Kran fällt doch nicht einfach um“

Nach dem tödlichen Kranunfall in Landshut im April hat ein Gutachter nun die Unglücksursache ermittelt. Stichwort: Lastmomentbegrenzung.

Am 20. April 2012 war an einer Kreuzung in Landshut aus bislang unerklärlichen Gründen ein Baukran auf ein Auto geknallt und hatte dessen 62-jährigen Fahrer dabei getötet. Ein Gutachten kommt mittlerweile zu dem Schluss, dass der Turmdrehkran überladen war, als der Unfall passierte.
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Die Unfallstelle am 20. April 2012 (Foto: Freiwillige Feuerwehr Stadt Landshut)


Dem beauftragten Sachverständigen, einem Spezialisten für Krane und Baumaschinen, hatte der Kran zum Zeitpunkt des Unfalls einen rund 2.000 Kilogramm schweren Betonmischer am Haken. Maximal hätte er aber nur 1.300 Kilo heben dürfen. Damit ist der Kran um etwa 50 Prozent überladen gewesen.

Genau um diesem Fall vorzubeugen, sind ja Lastmomentbegrenzer in die Maschinen integriert. Doch hier registrierte der Sachverständige verdächtige Schleifspuren – für ihn ein klares Indiz, dass der Kran manipuliert und die Lastmomentbegrenzung so außer Betrieb gesetzt worden ist.

Die Frau des Unfallopfers sagte gegenüber Medien, dass sie gegen die Baufirma klagen wolle. „So ein Kran fällt doch nicht einfach um“, so die 59-Jährige.

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