Keine „Führerscheinpflicht“ für Arbeitsbühnen
1. März 2010 | Kommentare (0)

In den Fachvorträgen wurde unter anderem aufgezeigt, dass beim Transport einer Fracht, also auch einer Arbeitsbühne und auch wenn der Transport durch Dritte ausgeführt wird, der Sender mitverantwortlich ist. Darüber hinaus wurde der Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie dargestellt. Interessant bei diesem Aspekt ist auch, dass nicht nur der Käufer Rechte hat, auch der Verkäufer kann auf bestimmte Rechte pochen, beispielsweise wo ein Gerät repariert werden muss.
Im letzten Fachvortrag stand die Frage im Raum: Kalkuliere ich eigentlich richtig? Wie detailliert sollte ich meine Buchhaltung führen und was können mir diese Zahlen zeigen?
Auf großes Interesse stießen die neuen Diskussionskreise. Sowohl Vermieter als auch Hersteller konnten hier jeweils unter einander über ihre aktuellen Probleme diskutieren. Die Beteiligten zeigten sich von dieser Möglichkeit des Erfahrungsaustausches positiv angetan.





