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01.07.2015

Mindestlohn: Baugewerbe atmet auf

Zur Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn zu verändern, entfährt es dem ZDB, dem Zentralverband des DEutschen Baugewerbes regelrecht: „Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird geändert! Ökonomische Vernunft hat sich durchgesetzt!,“ frohlockt der Verband.

ZDB- Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Nach den Plänen von Nahles wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essenziellen Punkten geändert:

– (1.) Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt.

– (2.) Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert.

– (3,) Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls.

Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die laut ZDB „unsinnige“ Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen.

„Wir begrüßen diese Entscheidung, entspricht sie doch unseren in den vergangenen Wochen vielfach geäußerten Forderungen. Offenkundig haben unsere Argumente gefruchtet,“ freut sich Pakleppa.
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

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