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23.09.2013

Scholpp: Kranunfall war Bedienfehler

Die Firma Scholpp, deren Tadano-Faun-Kran am 22. Juni 2013 umgekippt ist, nimmt nun, drei Monate nach dem Unfall, Stellung zum Geschehen. 16 Menschen, die sich während eines Schulfestes in einer Kran-Gondel befanden, wurden dabei verletzt, sechs davon schwer. Ausgerechnet bei der letzten Kran-Fahrt an dem Tag ist die Gondel mit 13 Passagieren an Bord abgestürzt. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse zum Kranunfall kommentiert die Firma Scholpp wie folgt:

„Die Auswertung der Black Box des am 22. Juni 2013 in Neuenstadt am Kocher verunglückten Krans ist abgeschlossen und gibt weitere Hinweise auf die Unglücksursache. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Den Prüfergebnissen des Kranherstellers Tadano Faun, des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Heilbronn und dem von Scholpp beauftragten unabhängigen Sachverständigen zufolge liegt kein technischer Defekt des Krans und der elektronischen Lastmomentbegrenzung vor“, betont der Kranvermieter.
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Der Kran ist einfach umgekippt


„In der Konfiguration am 22. Juni hatte der Kran eine Auslegerlänge von 48,5 Meter bei einem vorgesehenen Lastabstand von 16 Metern. In diesen für den Einsatz vorgesehenen Parametern hatte der Kran unter Verwendung des Gegengewichts von 7 Tonnen eine Tragfähigkeit von rund 8 Tonnen; bei einem tatsächlichen Gewicht der Gondel einschließlich Insassen von rund 2,2 Tonnen. Der Kran hätte also mehr als das 3,5-fache der gegebenen Traglast innerhalb der für den Einsatz vorgesehenen Parameter tragen können“, schreibt das Unternehmen.

Die Untersuchung hat ergeben, dass der Kranführer bei der Programmierung des Krans die Höhe des Gegengewichts fälschlicherweise mit 18 Tonnen in das System eingegeben habe, heißt es weiter, obwohl tatsächlich nur die für den Einsatz vorgesehenen 7 Tonnen als Gegengewicht zur Verfügung standen. „Es liegt hier also nach jetzigem Erkenntnisstand ein Einstellungsfehler vor“, betont die Firma Scholpp.

Die Einstellung des Krans muss vor jedem Kraneinsatz vom Fahrer vorgenommen werden. Aufgrund dieser Eingabe habe der elektronische Lastmomentbegrenzer, der als Sicherheitsmaßnahme ein Umkippen des Krans verhindern soll, falls dieser zu weit ausgefahren wird, auch nicht eingegriffen, als der Kran über den für diesen Einsatz vorgesehenen Lastabstand von 16 Metern ausgefahren wurde.

Weiter heißt es: „Unklar bleibt allerdings weiterhin, warum der Kran über den für den Einsatz vorgesehenen Lastabstand von 16 Metern hinaus ausgefahren wurde. Die Kippgrenze, die bei einem Lastabstand von rund 22 Meter liegt, wurde überschritten. Wäre die Kippgrenze nicht überschritten worden, wäre der Kran trotz der Fehlprogrammierung des Sicherheitssystems nicht umgekippt.“

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt weiter in dieser Sache, und zwar gegen den Kranführer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Offen ist allerdings, ob ein Verfahren eröffnet wird: Dies entscheidet sich Staatsanwalt Harald Lustig zufolge voraussichtlich gegen Endes des Jahres.

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