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28.08.2013

Nicht zu viel Feinstaub aufwirbeln

„Die Diskussion über die mögliche Änderung des Feinstaubgrenzwertes bereitet dem Baugewerbe große Sorgen. Schon die Einhaltung des bisherigen Grenzwertes für den Feinstaub stellt viele Betriebe vor große Probleme.“ Dies erläutert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und dürfte damit stellvertretend für viele aus der Branche, ja, ihnen sogar aus der Seele gesprochen haben, allen voran den Herstellern.

Derzeit wird darüber diskutiert, den sog. MAK-Wert (das steht für Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) von 3 mg/m3 auf 0,3 mg/ m3 zu reduzieren, also auf ein Zehntel des bisherigen Wertes einzudampfen.
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB)


Pakleppa meint dazu mit unverkennbarer Polemik: „Dieser Wert mag in den staubfreien Produktionshallen der Industrie erreichbar sein. Für die Bauwirtschaft, das sagt schon der gesunde Menschenverstand, ist dieser Wert Utopie. Es sei denn, wir verzichten komplett auf jegliche Bautätigkeit. Alternativ müssten unsere Mitarbeiter den ganzen Tag mit Atemschutzmasken auf den Baustellen arbeiten, wobei letzteres verboten ist.“

Das deutsche Baugewerbe hält auch die Vorstellung, sämtliche Betriebe sollten anhand von individuellen Messungen auf ihren Baustellen Maßnahmenpläne vorlegen, angesichts der Betriebsstruktur für absurd.

„Wir fordern daher das Bundesarbeitsministerium auf, eine technische Machbarkeitsstudie für die Praxis in Auftrag zu geben, in der zwingend alle Wirtschaftszweige mit allen Arbeiten und Tätigkeiten erfasst sind. Neben den Interessen der Großindustrie müssen dabei die Tätigkeiten und Bedingungen für die mittleren und kleinen Handwerksbetriebe gleichberechtigt berücksichtig werden“, so Pakleppa.

Pakleppa fordert das Arbeitsministerium auf, von einer Verschärfung der Grenzwerte abzusehen und darauf zu achten, dass die Grenzwerte sowohl technisch als auch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand in der betrieblichen Praxis umsetzbar sein müssen.

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